Basler Leckerli oder Lebkuchen auf Basler Art. Sie werden ohne Fett
zubereitet: sie gehoeren also zu den fettlosen Plaetzchen aus
Honigkuchenteig. Eier sind auch nicht drin !
Basler Leckerli kennt man seit dem 14. Jahrhundert, als man in Europa
den Zucker noch nicht kannte und statt dessen Backwerk mit Bienenhonig
zubereitete: laut der ueberlieferten Schilderungen sind die Leckerli
in der Zeit zwischen 1431 und 1439 'erfunden' worden.
Basler Leckerli werden waehrend des ganzen Jahres, zu besonderen
Anlaessen, zubereitet, besonders aber natuerlich in der
Weihnachtszeit.
Mehr oder weniger duenn gebacken, kommen sie sehr knusprig aus dem
Ofen, werden aber in einer Blechdose schoen zart und weich, wenn man
einen Apfelschnitz mit hineinlegt: Basler Leckerli werden in der
Regel nicht frisch gegessen, sondern erst fuer eine gewisse Zeit
'gelagert'.
Die verschiedenen Rezepturen unterscheiden sich hauptsaechlich durch
die Honig/Zucker/Mehl-Verhaeltnisse, sowie durch die Verwendung von
Backtreibmitteln.
1. Variante, mit Backtreibmittel:
Honig im Topf erhitzen, Zucker darin aufloesen, jedoch ohne kochen zu
lassen ! Die Mischung etwas auskuehlen lassen. Pottasche mit dem
Kirschwasser aufloesen und dazugeben.
Nach und nach Zitronat, Orangeat, Mandeln, Gewuerze und Mehl
dazugeben. Zu einem Teig verarbeiten und ueber Nacht zugedeckt ruhen
lassen.
Am anderen Rag, den Teig auf einem gefetteten Backblech messerdick
ausrollen.
In den auf 200 Grad vorgeheizten Ofen waehrend 20 Minuten backen.
Gleich nach dem Backen in Recht- oder Dreiecke schneiden.
Je nach Geschmack koennen die Basler Leckerli noch mit einer
Zuckelglasur ueberzogen werden.
(*) Pottasche: Backtreibmittel, das durch seinen
Kohlenstoffdioxidgehalt saeurehaltige oder saeurebildende Teige
auflockert und diese beim Backen eher in die Breite als in die Hoehe
treibt. Die weisse Pottasche wird wie Hirschhornsalz mit etwas Wasser
vermengt, damit sie sich im Teig besser verteilt. In Apotheken
erhaeltlich.
** Erfasst und gepostet von Rene Gagnaux
(2:246/1401.58 - AKA 2:301/212.19)
vom 10.06.1994