Am leichtesten ist es, kann das (der) Karamel gleich in der Form
gemacht werden, in der auch der Flan später in den Ofen kommt. Der
Zucker wird mit dem Wasser vermischt erhitzt, bis er dunkle Bräunung
und zähflüssige Konsistenz angenommen hat. Die Milch mit der
Vanillieschote, vorher ausgekratzt und die Körner ebenfalls
zugesetzt, aufkochen. Währenddessen Eigelb und Eier schaumig rühren.
Sehr langsam die heiße Milch unter ständigem Rühren den Eiern
zugeben. (Und unbedingt die Milch zum Ei und nicht umgekehrt, wie
ich es ebenfalls schon in Rezepten hier gesehen habe. Das endet im
Zweifel böse). Danach die Masse in die mit Karamel-Form geben.
Bereits 10 Minuten vorher wurde eine entsprechende Schüssel mit
etwas Wasser versehen in den etwa 180 Grad heißen Ofen gegeben. In
dieses Wasserbad wird nun die Form mit dem Flan gebracht. Je nach
Gusto den Flan abdecken. (Ich mache es nicht, weil ich diese Haut, die
sich ohne Deckel bildet, mit etwas Zucker bestreut gleich wenn der
noch heiße Flan aus dem Ofen kommt, sehr schätze. Nach etwa 45 Minuten
kucken ob fertig. Am leichtesten ist dies vermittels eines
Rouladenspießchens zu schaffen, das in den Flan gesteckt wird und ohne
Rückstände wieder herauskommen muß. Auskühlen lassen und dann in den
Kühlschrank. Vor dem servieren stürzen.
Anmerkung: kann das Karamel nicht in der Form gemacht werden, die
nachher auch für den Flan verwendet wird, muß die Karamlemenge erhöht
werden, weil es nicht ganz leicht ist, Karamel, ohne daß es am
Instrument hängen bleibt, rückstandsfrei von einen Gefäß ins andere zu
bringen. Insbesondere ist der Schwund zwischen Schüssel und Schüssel
bei mir sehr groß, wenn ich kleine Portionsförmchen aus Keramik nehme:
Karamel wird schon bei einer Temperatur, die für Brandblasen leicht
reicht, wieder fest. Bei Portionsförmchen sollte schon nach etwa 30
Minuten nachgesehen werden ob das unkompizierte und schmackhafte, an
südliche Sonne, mediterane Lebensart, lautes Geschrei auf den
Straßen sowie Bars mit in ungehöriger Lautstärke ständig laufenden
Fersehgeräten gemahnende Gericht gelungen ist.